Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Direkteinkäufe bei VELA-Vermund Larsen A/S
Vertragsgrundlage
1.1 Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen auf Grundlage der folgenden Bedingungen.
Preis
2.1 Die angegebenen Preise und sonstigen Informationen, Preislisten usw. sind stets als Richtwerte anzusehen. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Lieferung und Montage, sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Vereinbarung angegeben.
2.2 Fallen vor der Lieferung Preiserhöhungen, erhöhte Zölle oder andere Gebühren durch den Zulieferer des Verkäufers an, erhöht sich der Preis entsprechend.
Spezielle Produktlinien
3.1 Muss der Verkäufer spezielle Anpassungen oder Modifikationen am Artikel vornehmen, sind sämtliche Kosten hierfür vom Käufer zu tragen.
3.2 Spezifisch hergestellte und bestellte Waren sind von Rückgabe und Testkauf ausgeschlossen.
3.3 Jegliche Änderungen von Vorgaben können zu Lieferverzögerungen führen. Der Verkäufer ist daher berechtigt, die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit entsprechend anzupassen.
Testkauf
4.1 Ein Testkauf ist nur durch schriftliche Vereinbarung mit dem Hersteller möglich .
4.2 Nach Lieferung eines zum Test bestimmten Produkts ist der Käufer an den Kauf gebunden, sofern er den Verkäufer nicht innerhalb der mit dem Verkäufer vereinbarten Frist darüber informiert, dass er das Produkt nicht behalten wird (falls kein Zeitraum vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen).
4.3 Artikel zur Probe werden in der Rechnung mit einem „Rückgaberecht“ ausgewiesen.
4.4 Die Rückgabe der zur Probe bestellten Artikel muss in der Originalverpackung und auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen.
4.5 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Artikel in dem Zustand zurückgegeben wird, in dem er ihn erhalten hat. Ist das Produkt bei Rücksendung beschädigt, ist der Käufer verpflichtet, die Reparaturkosten des Verkäufers nach dem aktuellen Listenpreis oder auf Rechnung zu erstatten.
Lieferung
5.1 Die vereinbarten Lieferklauseln sind gemäß den zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Incoterms auszulegen.
5.2 Ist keine besondere Vereinbarung über eine Lieferklausel getroffen, gilt die Lieferung als „ab Werk“. Die Verpackung wird, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
5.3 Liefert der Verkäufer nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist, kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist schriftlich setzen. Erfolgt die Lieferung auch nicht innerhalb dieser Frist, kann der Käufer vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zurücktreten. Der Käufer hat nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Verzögerung auf das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist, die zu keiner Zeit die Kosten übersteigen dürfen, die beim Kauf eines ähnlichen Produkts über andere Bezugsquellen anfallen. Sie können auch keine Gewinnausfälle oder andere indirekte Verluste abdecken. Die Entschädigung kann den vereinbarten Preis niemals übersteigen.
5.4 Ist eine Sukzessivlieferung vereinbart, wird jede Lieferung als separate Lieferung betrachtet. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, bei Mängeln in einer Teillieferung den Vertrag hinsichtlich anderer Lieferungen zu kündigen.
Rückgabe und Erhalt der Ware durch den Käufer
6.1 Gemäß dänischem Recht ist der Käufer nicht berechtigt, Produkte oder Dienstleistungen zurückzugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf Risiko und Kosten des Käufers.
6.2 Kann der Käufer die vereinbarte Leistung zur vereinbarten Lieferzeit nicht annehmen oder verweigert diese, gilt die Lieferung zum vereinbarten Lieferzeitpunkt als erfolgt. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlung erfolgt nach Vorgabe des Verkäufers oder, sofern dies nicht möglich ist, per Nachnahme der verkauften Waren. Überfällige, nicht rechtzeitig beglichene Beträge werden ab dem Fälligkeitstag mit 1,5% pro angefangenen Monat verzinst.
Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Ausgabemuster
9.1 Erhält der Käufer vor der Lieferung ein Ausgabemuster des Produkts und genehmigt es stillschweigend, kann der Käufer keine Liefermängel beanstanden, wenn die gelieferte Ware dem genehmigten Ergebnis der Probe entspricht.
Patente, geschütztes Design, Urheberrechte usw.
10.1 Stellt der Käufer Zeichnungen, Modelle oder andere Skizzen zur Verwendung durch den Verkäufer zur Maßanfertigung eines Produkts zur Verfügung, haftet der Käufer für jegliche Verletzung von Rechten Dritter aufgrund von Patentschutz, Designschutz, Urheberrechten usw. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Kosten und Schäden, die in diesem Zusammenhang durch Forderungen Dritter und Streitfälle entstehen, zu ersetzen.
Mängel (Konsumgüter)
11.1 Diese Klausel gilt nur für Käufe, die der Käufer hauptsächlich außerhalb seines Geschäfts tätigt (Konsumgüter).
11.2 Die Gewährleistungsrechte gelten für 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung und umfassen Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben.
11.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Fehler und Mängel an der Kaufsache, die durch die Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen oder Zubehör entstehen. Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Kaufsache sowie sonstige Vernachlässigung der Kaufsache durch den Käufer führen zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte.
11.4 Mängel, die innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung auftreten, werden vermutet, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden gewesen zu sein, es sei denn, dies ist mit der Art des Produkts oder des Mangels unvereinbar.
Für Teile, die als Verbrauchs- oder Verschleißteile gelten, einschließlich Räder, Textilien und Batterien, erfolgt die Bewertung einer Reklamation anhand der Teilverwendung, der erwarteten Lebensdauer und der Art des Teils. Üblicher Verschleiß und natürliche Abnutzung gelten nicht als Mangel im Sinne des Kaufrechts.
11.5 Bei Mängeln, die später als 12 Monate nach der Lieferung auftreten, obliegt es dem Käufer (gemäß dem Kaufrecht) nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war.
11.6 Informiert der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung über einen Mangel, kann der Käufer diesen Anspruch später nicht gegen den Verkäufer geltend machen.
11.7 Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Verluste.
Mängel (Nicht-Konsumgüter)
12.1 Der Verkäufer haftet für mangelhafte Ware nur dann, wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand.
12.2 Informiert der Käufer über eine mangelhafte Ware, trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand.
12.3 Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Mängel und mangelhafte Waren, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie durch sonstige Vernachlässigung der vom Käufer verkauften Waren verursacht wurden.
12.4 Informiert der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung schriftlich über einen Mangel, kann der Käufer diesen Anspruch später nicht gegen den Verkäufer geltend machen.
12.5 Der Käufer kann den Vertrag nur dann widerrufen, wenn der Verkäufer die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert oder geliefert hat. Nur der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer einen Schadensersatzanspruch geltend machen, der den vereinbarten Kaufpreis für die gelieferte Ware niemals übersteigen darf.
12.6 Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Verluste.
Produkthaftung
13.1 Für die Produkthaftung haftet der Verkäufer nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, von denen nicht vertraglich abgewichen werden kann. Der Verkäufer lehnt jegliche Haftung für Produktschäden aus anderen Gründen ab. Die Produkthaftung darf die Deckung der Produkthaftpflichtversicherung des Verkäufers nicht überschreiten.
13.2 Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige indirekte Verluste.
13.3 Soweit der Verkäufer eine Produkthaftung gegenüber Dritten übernimmt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in dem Umfang freizustellen, in dem sich die Haftung des Verkäufers auf den folgenden Abschnitt beschränkt. 13.1 and 13.2.
13.4 Wenn ein Dritter gegen eine der Parteien eine Haftung nach dieser Klausel geltend macht, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
13.5 Verkäufer und Käufer sind gegenseitig verpflichtet, sich vor ein Gericht oder ein Schiedsgericht berufen zu lassen, das Ansprüche eines von ihnen gegen den anderen aufgrund eines angeblich durch das Material verursachten Schadens prüft.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
14.1 Streitigkeiten werden nach dänischen Rechtsvorschriften und dem Gericht in Aalborg als vereinbartem Gerichtsstand beigelegt.